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LPH 4 - Genehmigungsplanung

Die Genehmigungsplanung, oft auch als Eingabeplanung oder Bauantrag bezeichnet, verfolgt den Zweck, dem Bauherrn eine behördliche Erlaubnis zur Bebauung eines Grundstücks, aber auch zur Änderung,

Nutzungsänderung oder zum Abbruch einer baulichen Anlage zu erteilen. Die Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage ist zumeist genehmigungspflichtig. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Die Leistungen im Einzelnen:

Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

Einreichen der Vorlagen.

Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.

So kann es weiter gehen