Die Genehmigungsplanung, oft auch als Eingabeplanung oder Bauantrag bezeichnet, verfolgt den Zweck, dem Bauherrn eine behördliche Erlaubnis zur Bebauung eines Grundstücks, aber auch zur Änderung,
LPH 4 - Genehmigungsplanung
Nutzungsänderung oder zum Abbruch einer baulichen Anlage zu erteilen. Die Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage ist zumeist genehmigungspflichtig. Es gibt nur wenige Ausnahmen.