+49 (0) 2066 / 39399200 Start | Impressum | DatenschutzKontakt

Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung

LPH 1 - Grundlagenermittlung

Zu diesem Bereich gehören die Abklärung der Aufgabenstellung, die Ortsbesichtigung, eine sachgerechte Beratung hinsichtlich des gesamten Untersuchungs- und Leistungsbedarfs, Entscheidungshilfen bezüglich der Auswahl weiterer Planungsbeteiligter sowie die Dokumentation und Erklärung der Ergebnisse. Mit einer fachgerechten Grundlagenermittlung steht und fällt der weitere Erfolg des Bauvorhabens. Zu der fachlichen Herausforderung kommt auf den beauftragten Architekten auch die Notwendigkeit hinzu, die Wünsche des Bauherrn richtig zu verstehen,

ihn hinsichtlich deren Durchführbarkeit zu beraten und die getroffenen Absprachen möglichst zeitnah umzusetzen. Die Erstellung eines Raum- und Funktionsplans empfiehlt sich nicht nur im Rahmen der Grundlagenermittlung für einen Neubau, sondern hat sich auch bei umfangreichen Sanierungen von Altbauten bewährt. Aus der Grundlagenermittlung geht auch hervor, welche Gewerke für den Hausbau in welchem Umfang benötigt werden. Je nach gewünschter Ausbaustufe sind deutliche Unterschiede bei der Grundlagenermittlung zu machen.

Die Leistungen im Einzelnen:

Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers,

Ortsbesichtigung,

Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf,

Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter,

Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.

LPH 2 - Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Mit der Vorplanung beginnt nach HOAI die Leistungsphase 2. Sie baut auf den Ergebnissen der Grundlagenermittlung aus Leistungsphase 1 auf und dient dazu, sowohl die Grundlagen zu analysieren als auch alle Leistungen mit den an der Bauplanung Beteiligten abzustimmen. Die Vorplanung ist damit die Grundlage sämtlicher noch folgenden Arbeiten auf der Baustelle. In dieser Phase wird auch der Bauablaufplan erstellt.

Aus ihm gehen alle Bauschritte in zeitlicher Reihenfolge hervor. Ein wesentliches Element der Vorplanung ist selbstverständlich die erste Kostenschätzung. Hier kann der Bauherr überprüfen, inwieweit seine finanziellen Spielräume es zulassen, das Bauvorhaben in der gewünschten Größe und Ausstattung zu durchzuführen.

Die Leistungen im Einzelnen:

Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten.

Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte.

Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts.

Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche).

Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen.

Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit.

Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen.

Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs.

Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.

LPH 3 - Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

Das Ziel ist ein Planungskonzept, das in sich stimmig ist und hinsichtlich aller für das Bauvorhaben maßgeblichen Komponenten problemlos realisiert werden kann. In Absprache mit dem Bauherrn wird das Planungskonzept Schritt für Schritt ausgearbeitet. Es ist dabei auf eine Vielzahl von Kriterien zu achten.

Unter anderem sind innerhalb der Entwurfsplanung bauphysikalische (Schallschutz, Wärmeschutz), funktionale, städtebauliche oder gestalterische Aspekte zu beachten. Dabei gilt es immer den finanziellen Spielraum des Bauherrn zu berücksichtigen.

Die Leistungen im Einzelnen:

Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20,

Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen,

Objektbeschreibung,

Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit,

Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung,

Fortschreiben des Terminplans,

Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.

So kann es weiter gehen