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Leistungsbilder nach HOAI

Mit unseren Architekten sind wir in der Lage das gesamte Leistungsbild der einzelnen Leistungsphasen gemäß der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) abzudecken

Unsere Architekten Herr Dipl.-Ing. (FH) Thorsten Rößmann und Herr Dipl.-Ing. Georg Steeg besitzen als Mitglieder der Architektenkammer NRW (AKNW) die Bauvorlageberechtigung. Herr Rößmann wird unter der Mitglieds-Nr.: 103129 und Herr Steeg unter der Mitglieds-Nr.: 34792 in der Architektenliste der Kammer geführt.

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