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LPH 8 - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

Objektüberwachung, örtliche Bauüberwachung und evtl. Bauoberleitung werden vom Bauherrn eingesetzt. Als „Sachwalter des Bauherrn“ übernehmen wir vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung, koordinieren die Gewerke und sonstige am Bau Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und stehen in direktem Kontakt mit dem Bauherrn.

Die Bauleitung bzw. Bauführung des Bauunternehmens sorgt für die Koordinierung der Leistungserbringung (Personaleinsatz, Materiallieferungen etc.) und ist Ansprechpartner für den Auftraggeber bzw. die Bauleitung des Auftraggebers.

Die Leistungen im Einzelnen:

Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.

Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.

Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm).

Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch).

Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.

Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen.

Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen.

Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen.

Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276.

Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahme-empfehlung für den Auftraggeber.

Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran.

Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.

Übergabe des Objekts.

Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme

So kann es weiter gehen