Objektüberwachung, örtliche Bauüberwachung und evtl. Bauoberleitung werden vom Bauherrn eingesetzt. Als „Sachwalter des Bauherrn“ übernehmen wir vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung, koordinieren die Gewerke und sonstige am Bau Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und stehen in direktem Kontakt mit dem Bauherrn.
LPH 8 - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
Die Bauleitung bzw. Bauführung des Bauunternehmens sorgt für die Koordinierung der Leistungserbringung (Personaleinsatz, Materiallieferungen etc.) und ist Ansprechpartner für den Auftraggeber bzw. die Bauleitung des Auftraggebers.