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LPH 9 - Objektbetreuung

In der Leistungsphase 9 der HOAI wird der Schlusspunkt der umfangreichen Architektenleistungen rund um das Bauprojekt gesetzt. Hier geht es vor allem darum, Baumängel festzustellen, bevor Gewährleistungsfristen abgelaufen sind. Unmittelbar nach der Fertigstellung des Bauvorhabens findet dazu in der Regel eine gemeinsame Begehung mit dem Bauherrn und dem Architekten statt.

Der Architekt dokumentiert zunächst ausführlich die festgestellten Mängel und kontrolliert auf Wunsch des Bauherrn, ob die Mängel anschließend beseitigt wurden. Sollten vom Bauherrn Sicherheitsleistungen hinterlegt worden sein, die erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gezahlt werden müssen, kümmert sich der Architekt um deren Freigabe. Auf Wunsch stellt er dem Bauherrn alle Unterlagen zusammen, die den Bau rechnerisch oder zeichnerisch dokumentieren.

Die Leistungen im Einzelnen:

Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen.

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen.

Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

So kann es weiter gehen